Pfarreiteam und Gremien

Verwaltungsrat

Über

Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen:

  • Verwaltung des kirchlichen Vermögens
  • Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
  • Bestellung des Rendanten
  • Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
  • Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
  • Prüfung der Vermögensverzeichnisse
  • Entscheidung in Personalfragen
  • Entscheidung über bauliche Tätigkeiten

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.

 

Alle vier Jahre werden die Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt.

Mitglieder

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Der Verwaltungsrat besteht aus 10 Mitgliedern:

  • Pfarrer
  • Verwaltungsleitung
  • 8 gewählte Mitglieder

 

Die Verwaltungsräte der einzelnen Kirchorte bleiben für ihre gewählte Zeit bestehen